Wie kommt es zu einer logopädischen Behandlung?

Wenn Probleme mit der Sprache, dem Sprechen, der Stimme oder dem Schlucken vorliegen, wenden Sie sich an den Arzt Ihres Vertrauens. Dieser wird bei Bedarf eine logopädische Behandlung verordnen. Diese Heilmittelverordnung ist Voraussetzung für die logopädische Behandlung, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Bei gesetzlicher Krankenversicherung darf die Verordnung maximal 14 Tage vor Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein. Logopädische Therapie kann vom Kinderarzt, praktischen Arzt, Internisten, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden oder von anderen Ärzten verordnet werden.

Brauche ich / braucht mein Kind logopädische Therapie?

In Absprache mit dem Arzt kann vorerst eine einmalige Untersuchung und Beratung durchgeführt werden, um zu klären, ob ein Bedarf vorliegt. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Sie können sich telefonisch, per e-mail oder persönlich anmelden. Sollten Sie bei Ihrem Anruf nur auf den Anrufbeantworter treffen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, wir melden uns dann bei Ihnen zurück. In der Regel sind kurzfristige Terminvereinbarungen möglich. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie diese auch gern per e-mail stellen.

Wer trägt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Eine logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen laut Richtlinien pro Verordnung eine Gebühr von 10 € sowie einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten leisten. Diese Eigenleistungen entfallen, wenn die Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erteilt hat. Bei Privatversicherten wird eine Rechnung nach den gültigen Gebührensätzen erstellt, die bei der jeweiligen Krankenversicherung und/oder Beihilfe eingereicht werden kann.

Wie oft findet die logopädische Behandlung statt?

In der Regel findet die Behandlung 1-2mal wöchentlich für 30 oder 45 Minuten statt. Manchmal kommt es auch in Absprache mit dem behandelnden Arzt zu intensiveren Behandlungseinheiten.

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Ja, wenn der Arzt einen Hausbesuch verordnet hat, können wir bei Ihnen zu Hause oder in einer entsprechenden Einrichtung Hausbesuche durchführen. Wir besuchen Sie in Bramfeld, Wandsbek, Barmbek, Farmsen-Berne, Rahlstedt und Wellingsbüttel, auf Anfrage auch in weiteren Stadtteilen.